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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


§ 1 Allgemeines

  1. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  2. Für die Abgabe der Präparate gelten die einschlägigen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln. Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf unserer Präparate ins Ausland einschl. Freihafengebiete ist wegen der in außerdeutschen Staaten gültigen Arzneimittelgesetze sowie aus patent- und warenzeichenrechtlichen Gründen nicht zulässig.
  3. Im Falle von Bestellungen, die unseren Außendienstmitarbeitern erteilt werden, kommt ein Kaufvertrag erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder das Absenden der Ware zustande.
  4. Sämtliche Angebote bezüglich Preis, Menge, Lagerfristen und Liefermöglichkeiten sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Lieferung bindend.
  5. Die Ansprüche des Käufers sind nicht übertragbar. § 354 a HGB bleibt unberührt. Der Einzelverkauf von Teilen einer Klinik- oder Bündelpackung ist nicht zulässig. Auf unser Verlangen ist der Käufer zum Nachweis über den Verbleib der Ware verpflichtet.

§ 2 Preise, Lieferzeiten, Bestellmengen, Zahlungsbedingungen

  1. Die Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den am Tage der Bestellung gültigen Preisen und Bedingungen. Die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
  3. Die Lieferungen erfolgen je nach Kundengruppe und Handelsbrauch unfrei ab Lager oder frei Haus. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr des Käufers mit Transportmitteln unserer Wahl. Alle Aufträge werden nach Möglichkeit am Tag der Bestellung oder am Folgetag ausgeführt. An eine feste Lieferzeit sind wir jedoch nicht gebunden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden.
  4. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Weichen die vom Käufer bestellten Stückzahlen von eventuellen Mindestabgabemengen der zur Zeit der Bestellung geltenden Preislisten ab, sind wir berechtigt, die Bestellmenge entsprechend der Mindestabgabemenge aufzurunden.
  5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto fällig. Davon abweichende individuelle Skonto- und Fälligkeitsregelungen bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Wird innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht gezahlt, tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Zahlungen werden, wenn keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung vorliegt, jeweils gegen die älteste Forderung angerechnet. Mahn-, Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
  7. Zurückbehaltungsrechte und Leistungsverweigerungsrechte kann der Käufer nur geltend machen, sofern die ihnen zugrunde liegenden Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 3 Gefahrübergang

  1. Mit der Übergabe der Ware an das mit der Lieferung beauftragte Unternehmen geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Für Versicherung sorgen wir allein auf rechtzeitige Weisung und auf Kosten des Käufers.

§ 4 Mängelrügen, Mängelhaftung

  1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Liefermängel und Beanstandungen sind unverzüglich festzustellen und anzuzeigen.
  2. Die Ansprüche des Käufers auf Mangelbeseitigung sind vorrangig auf Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Im Falle berechtigter Reklamationen behalten wir uns das Recht vor, für die beanstandete Lieferung Ersatz zu leisten oder eine Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
  3. Rücklieferungen, die nicht auf einer berechtigten Reklamation beruhen, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung, müssen in einwandfreiem Zustand sein und werden entsprechend unserer jeweils gültigen Retourenregelung erstattet.
  4. Der Käufer ist unter keinen Umständen zur Weiterveräußerung mangelhafter Ware berechtigt.
  5. Eine Rücknahme oder ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt nicht oder in Ausnahmefällen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Für Ware, die ohne unsere schriftliche Zustimmung an uns zurückgesandt wird, übernehmen wir keine Haftung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen unser Eigentum.
  2. Im Falle der Veräußerung der Ware durch den Käufer tritt der Veräußerungserlös an die Stelle der Ware.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und zu handhaben, so dass die Verkehrsfähigkeit im Sinne des AMG gewährleistet ist.
  4. Der Käufer ist ferner verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und jede Hilfe zur Wahrung unserer Rechte zu leisten.

§ 6 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
  2. Sofern der Käufer ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

AGB der Théa Pharma GmbH, Schillerstr. 3, 10625 Berlin; Stand: September 2013